Das Onlinezugangsgesetz von 2017 hatte ein klares Versprechen: Bis Ende 2022 sollten 575 Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein. Dieses Ziel wurde verfehlt – nicht knapp, sondern erheblich. Die ehrliche Bilanz war, dass viele Leistungen zwar technisch online gingen, aber nicht in einer Form, die Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nutzte oder Behörden entlastete. Formulare wurden digitalisiert, Prozesse nicht.

Das OZG-Änderungsgesetz, das 2024 in Kraft trat, zieht Konsequenzen aus dieser Bilanz. Es verschiebt den Fokus von der schieren Anzahl digitaler Angebote zur messbaren Qualität und tatsächlichen Nutzbarkeit. Für laufende Umsetzungsprojekte bedeutet das: Anforderungen, die bisher als optional galten, rücken in den Pflichtbereich. Wer das nicht rechtzeitig erkennt, baut Dienste, die nachgebessert werden müssen.

Was sich mit OZG 2.0 konkret geändert hat

1. Once-Only wird ernst genommen

Das Once-Only-Prinzip ist keine neue Idee: Bürgerinnen und Bürger sollen Daten, die der Staat bereits kennt, nicht immer wieder neu einreichen müssen. Mit OZG 2.0 und den Anforderungen der europäischen Single Digital Gateway Verordnung (SDG II) wird dieses Prinzip von einer Absichtserklärung zu einer konkreten technischen Anforderung. Dienste müssen so konzipiert sein, dass Basisdaten – Adresse, Identität, Nachweise – aus registrierten Quellen automatisch befüllt oder abgerufen werden können.

Das hat direkte Konsequenzen für die Datenfeldstruktur von Online-Diensten: Felder, die bisher vom Antragstellenden manuell ausgefüllt wurden, müssen zukünftig mit Quellsystemen verknüpft werden können. FIM-Datenfeldbeschreibungen, die Once-Only nicht berücksichtigen, müssen überarbeitet werden.

2. Barrierefreiheit als Abnahmekriterium

Barrierefreiheit war im OZG-Kontext lange ein Thema, das am Ende der Projektlaufzeit „noch schnell" adressiert wurde. Mit OZG 2.0 ist sie kein Nachsatz mehr. Die Anforderungen der Barrierefreiheitsstärkungsgesetze auf Bundes- und Landesebene, in Verbindung mit WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, sind für öffentliche Dienste verbindlich.

In der Praxis bedeutet das: Formulare müssen screenreaderkompatibel sein, Farbkontraste müssen ausreichend sein, Fehlermeldungen müssen zugänglich formuliert sein – und das nicht als Ausnahme, sondern als Grundanforderung, die in der Konzeptionsphase verankert werden muss, nicht als Nachbesserung kurz vor der Abnahme.

3. Stärkere Rolle des IT-Planungsrats und klarere EfA-Governance

OZG 2.0 stärkt die koordinierende Funktion des IT-Planungsrats und schafft klarere Zuständigkeiten für die Pflege und Weiterentwicklung föderaler Dienste. Das EfA-Modell wird nicht nur bekräftigt, sondern mit verbindlicheren Anforderungen an Mitnutzung und Nachnutzbarkeit versehen. Leistungen, die als EfA entwickelt werden, müssen von Anfang an so konzipiert sein, dass andere Länder sie tatsächlich übernehmen können – nicht nur theoretisch, sondern mit vertretbarem Aufwand.

Was laufende Projekte jetzt prüfen sollten

Für Projekte, die unter dem alten OZG-Regime begonnen wurden oder noch im Aufbau sind, ergibt sich konkreter Handlungsbedarf:

Eine nüchterne Einschätzung

OZG 2.0 ist kein Neustart, es ist eine Korrektur. Es adressiert reale Schwachstellen der ersten OZG-Phase: Dienste, die digital aussehen, aber analog funktionieren; Projekte, die Leistungszahlen optimieren, aber keine Nutzererfahrung. Diese Korrektur ist richtig und überfällig.

Gleichzeitig bringt sie für Projektverantwortliche zusätzliche Anforderungen in einem Umfeld, das bereits unter Ressourcendruck steht. Wer diese Anforderungen früh in die Konzeption integriert, wird langfristig weniger nacharbeiten. Wer sie als lästige Auflagen betrachtet, die man am Ende irgendwie erfüllt, wird in der Abnahmephase scheitern oder Dienste betreiben, die nicht dem entsprechen, was OZG 2.0 verlangt.

Fazit

OZG 2.0 verschiebt die Messlatte von „digital verfügbar" zu „digital nutzbar". Das ist der richtige Schritt. Für laufende Projekte bedeutet es eine Bestandsaufnahme: Was ist bereits konform, was muss nachgebessert werden, und wo sind strukturelle Änderungen notwendig, die sich nicht durch schnelle Anpassungen lösen lassen? Diese Fragen jetzt zu stellen ist besser als sie in der Abnahmephase zu beantworten – wenn die Zeit knapp und der Druck groß ist.

Arne Trunk

FIM-Methodenexperte · Consultant für Verwaltungsdigitalisierung

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